•  Beschreibung

    •  Lerneinheiten: 22
    •  Dauer: 294

    Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Grundlage für das Handeln aller Mitarbeitenden jeder Behörde und öffentlicher Einrichtung. Es regelt alles, was die Verwaltung tun darf und wie sie es tun darf. Als Neu- und Quereinsteigende in die öffentliche Verwaltung ist es daher einerseits unumgänglich und zugleich eine hilfreiche Stütze für den neuen Arbeitsalltag. In diesem Onlinekurs übersetzt Ihnen Ihr Referent Prof. Dr. Westermeier die rechtlichen Vorgaben des Gesetzestextes in praktische Handlungsweisen für Ihren Arbeitsalltag. Die Kombination aus Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und eigener Lehrerfahrung schafft einen leichten Umgang mit dieser sonst schweren rechtlichen Materie.

  •  Lerneinheiten

    • Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 VwGO) Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Der individuelle Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Die Allgemeinverfügung (§ 35 VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Die Handlungsoptionen der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Kann mein Ermessen eingeschränkt sein? (§ 40 VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Rücknahme, Widerruf und Wiederaufgreifen des Verfahrens – Allgemein Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Wann darf ich einen Verwaltungsakt erlassen? – Rechtsgrundlage Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Warum brauche ich das Verwaltungsverfahrensgesetz? Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Was ist das Verwaltungsrecht? (VwVfG, Verwaltungsrecht BT, VwGO) - Teil 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Was ist das Verwaltungsrecht? (VwVfG, Verwaltungsrecht BT, VwGO) – Teil 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Was sind die Unterschiede zwischen Öffentlichem Recht (Strafrecht) - Zivilrecht? Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Was sind unbestimmte Rechtsbegriffe? Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Welche Ermessensfehler gibt es? (§ 40 VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Welche Formerfordernisse sind einzuhalten? (§§ 37, 39, 41 VwVfG) Teil 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Welche Formerfordernisse sind einzuhalten? (§§ 37, 39, 41 VwVfG) Teil 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Welche Formerfordernisse sind einzuhalten? (§§ 37, 39, 41 VwVfG) Teil 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Welches Ermessen habe ich? (§ 40 VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Wer ist eigentlich zuständig? (§ 3 VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Wie gehe ich vor? - Das Verfahren (§§ 20, 22, 24, 28 VwVfG) Teil 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Wie gehe ich vor? - Das Verfahren (§§ 20, 22, 24, 28 VwVfG) Teil 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Wie kann ich den Verwaltungsakt feinjustieren? Die Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) – Teil 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Wie kann ich den Verwaltungsakt feinjustieren? Die Nebenbestimmungen – Auflage (§ 36 VwVfG) – Teil 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
  •  Unser Partner